Brennpunkt Kindergarten

Liebe Eltern,

in den letzten Wochen bekomme ich verstärkt Anfragen zum Thema Kindergarten und CMV. Schockiert bin ich in diesem Zusammenhang darüber, dass es teilweise so große Probleme gibt, das man schon von einer Diskriminierung CMV- positiver Kinder sprechen kann. Leider kann ich aus der Ferne nicht individuell helfen. Dennoch möchte ich versuchen Ihnen mit diesem Text etwas Rückendeckung zu geben. Sie können diesen Text Ihrem Kinderarzt, Kindergarten oder Amt vorlegen, damit diese die Ausführungen in ihre Überlegungen einfließen lassen können. Ich hoffe, für alle verständlich geschrieben zu haben.

Dieser Text ist ein temporäres Script, das in der nächsten Zeit noch überarbeitet wird. Durch die Häufung der Fälle, wollte ich aber schnell reagieren.


Mail einer Mutter von Febr. 2011, Namen und Städteangaben unkenntlich gemacht, mir aber bekannt:

"Unser Kind ist soweit gesund, jedoch bei einem Kindergartenwechsel gibt es Probleme mit der Aufnahme. Aufgrund des schwach positiven Befundes des Urins. Wir haben zwei Atteste von Kinderärzten das er Kindergarten tauglich ist. Der zuständigen Verwaltung der Kita ist dies nicht ausreichend, da sie um eine Ansteckungsgefahr bangen. Örtliches Gesundheitsamt u. Landesgesundheitsamt geben uns nichts schriftlich um uns zu entlasten. So das mein Kind nicht in die Kita gehen kann. Das Gesundheitsamt ist uns wohl gesonnen und versteht uns, gibt uns aber nichts schriftlich, da es rechtlich eine Lücke gäbe. Der Betriebsarzt wird bei den Mitarbeitern des Kindergartens eine Blutabnahme durchführen um sie auf ihre Immunität zu testen. Wir sind hilflos u. haben keinen Rat mehr. Haben sie in solchen Situationen Erfahrungen? Was kann ich tun?"


In diesem Fall besonders paradox, da dieses Kind bereits einen Kindergarten besuchte und nun abgelehnt wird.

Für mich gibt es mehrere konkrete Punkte, die in diesem Zusammenhang genannt werden müssen.

Im Allgemeinen ist das nicht meine Ausdrucksart, aber nun ist mal Schluss mit Anpassung und allem gerecht werden, etc....

Dennoch ist es wichtig, dass jeder von Ihnen die Schutzregeln für andere kennt und einhält. Das informiert und aufgeklärt wird. Für Schwangere und Schwerstkranke ist das Virus sehr gefährlich. Die Ansteckung kann aber an jedem Ort passieren, nicht nur im Kindergarten. Das Betreuungspersonal muss natürlich informiert sein und die Windelpflege sollte nie von einer Erzieherin gemacht werden, die schwanger werden will, oder schwanger ist. In der Regel müssen alle Mitarbeiter getestet werden und wissen über ihren Status bescheid.

Es folgen nun Ausführungen, die Sie in Ihre Anträge einfügen können. Dies sind nur Auszüge, aber schon recht aussagekräftig. Ich werde versuchen Ihnen weitere Stützen zu besorgen.


Quelle: Deutsches grünes Kreuz

"Cytomegalie-Viren (CMV) überdauern ebenfalls nach der Erstinfektion lebenslang im Körper, z. B. in Speicheldrüsen, Lungen- und weißen Blutzellen. Die Infizierten bleiben also stets Virusträger. In Situationen, die mit einer Schwächung des Immunsystems einhergehen, werden die Viren wieder aktiv. In Deutschland sind 40 bis 70 Prozent der Bevölkerung mit CMV infiziert.

Bei Kindern und jungen Menschen verlaufen die Infektionen im Allgemeinen ohne Krankheitszeichen, schwerwiegende Auswirkungen hat CMV jedoch auf Neugeborene, deren Mütter sich während der Schwangerschaft erstmalig anstecken. Cytomegalie ist zurzeit die häufigste Ursache von Schädigungen des Kindes während der Schwangerschaft und damit noch vor Röteln und Toxoplasmose zu nennen.

Auch wenn eine werdende Mutter bereits CMV-Antikörper hat, können die Viren bei einer reduzierten Körperabwehr wieder aktiv werden, also ein Rezidiv hervorrufen. Das ist aber bei weitem nicht so folgenschwer wie eine Erstinfektion in der Schwangerschaft. "Nur" in zwei Prozent der Fälle hat das eine Übertragung auf das Kind zur Folge, doch auch dadurch können später z. B. Hörstörungen beim Kind auftreten."

Das heißt: ----Viele positive Kinder werden nach der Geburt nicht getestet und sind dennoch Dauerausscheider-----


Quelle: ICON

"Auf CMV wird heutzutage noch nicht routinemäßig getestet. Die Infektion kann auf einer Vielzahl von Wegen erfolgen, denn das Cytomegalovirus wird von infizierten Menschen mit den Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tränen, Muttermilch, Urin, Sperma oder Vaginalsekret ausgeschieden. Über den engen direkten Kontakt überträgt sich das Virus von Mensch zu Mensch. Das kann auch durch die Übertragung von Blut oder Blutprodukten sowie bei Organtransplantationen geschehen."

Das heißt--- Überall sind Ansteckungsmöglichkeiten. Durch Kinder und Erwachsene, zu verschiedenen Zeitpunkten. Einen 100% Schutz gibt es nicht.--

"Eine schwangere Frau oder eine stillende Mutter kann das Virus unbemerkt auf ihr Ungeborenes beziehungsweise auf ihr Kind übertragen. Stillen stellt den Hauptübertragungsweg für das Virus dar. Während eine Infektion über die Muttermilch für Reifgeborene in der Regel keine Gefahr bedeutet, kann sie bei besonders kleinen und unreifen Frühgeborenen schwere Erkrankungen auslösen. Nach einer Infektion verbleibt das Cytomegalovirus lebenslang im menschlichen Körper. Selbst nach Beendigung der Erkrankung kann es noch wochenlang im Speichel und Urin ausgeschieden werden. Besonders in der Schwangerschaft infizierte Kinder scheiden das Virus über Jahre aus und stellen damit auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle für Spielkameraden und Betreuerinnen dar."

"Bis zu 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kinderhorten und Krabbelgruppen sind mit dem Cytomegalovirus infiziert und scheiden es mit dem Urin und Speichel aus, ohne dass bei ihnen Krankheitszeichen sichtbar wären."

----Das heißt: Jedes 5. Kind müsste den Kindergarten, in dem Sie sich gerade bewerben, verlassen. ---

Zudem ist es absolut unverständlich, dass wir seit Jahren darum kämpfen das CMV in der Schwangerschaft überprüft werden soll und dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss abgelehnt wird.

Im Folgenden finden Sie ein Schreiben zum Sachverhalt.

Erläuterung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat ihm insbesondere die Aufgabe zugewiesen, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in rechtsverbindlichen Richtlinien zu konkretisieren. Während der Gesetzgeber im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) den rechtlichen Rahmen für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt, beschließt der G-BA einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis und legt fest, welche neuen ambulanten Behandlungsmethoden von den Krankenkassen übernommen werden. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt er den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen nutzen, die medizinische Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit einer Leistung. In die Beratungen zu Vorsorgeuntersuchungen werden insbesondere auch die Möglichkeiten einer medizinischen Behandlung der jeweiligen Erkrankung einbezogen

Zudem kommt noch die Tatsache, dass allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen, öffentlichen Leben gewährleistet werden muss.

Sozialgesetzbuch: Teilhabe

§ 1
Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Das heißt: Das gilt auch für die Integration im Kindergarten. Es gibt kein Gesetz für den Ausschluss unserer Kinder. Es gibt nicht mal eine Vorsorgeuntersuchung als Pflichtuntersuchung in der Schwangerschaft und keinen Test für Kinder nach der Geburt oder nach dem Stillen.

In manchen Bundesländern können sich Erzieher nicht mal freistellen lassen. Anderweitig werden ganze Berufsgruppen vom Beschäftigungsverbot ausgeschlossen.


Im Übrigen habe ich noch folgende Beiträge entdeckt, die die unterschiedliche Umgehensweise mit diesem Thema beleuchten.


"CMV und Kindergarten? Da gibt es eine eindeutige Antwort:
JA, sie darf!
Die Infektion machen 30-50 % aller Kinder im Kindergartenalter durch- nur merkt man es da halt nicht. Meine Tochter ist ebenfalls betroffen, sie besucht ganz normal den Kindergarten, allerdings wissen die Erzieherinnen bescheid. Gewickelt wird bei uns eh nur mit Handschuhen. Die einzige Gefahr von CMV geht für nicht immune Schwangere aus- aber eine nicht immune Schwangere darf sowieso nicht im KIGa beschäftigt werden.
Falls Du noch Fragen hast, gerne auch als PN an mich!"


"hi,

ich habe auch keine imunität gegen zytomegalie und durfte trotzdem im kindergarten weiter arbeiten als ich schwanger war. auflage war, dass ich keine kinder unter 3 Jahre in der gruppe hatte und die kinder nicht sauber machen durfte, wenn sie mal pippi gemacht ( oder groß ) oder sich übergeben haben.

ich hatte ein 2 jähriges kind in der gruppe, dass aber nach einem gespräch der eltern in eine andere gruppe gewechselt ist. wenn sie sich nicht einverstanden erklärt hätten, hätte ich nicht mehr arbeiten dürfen. meine kollegin hat dann die "pippikinder "übernommen.

so konnte ich noch bis zum 8. monat durcharbeiten."


"Ich arbeite seit 12 Jahren als Kinderärztin und bin immer noch CMV-negativ. Es scheint also nicht so super ansteckend zu sein. Ich mußte auch immer weiterarbeiten - merkwürdigerweise gelten für Ärzte andere Mutterschutzregeln, obwohl die Ansteckungsgefahr ja noch viel höher ist.. CMV-Infektionen verlaufen so unspezifisch, daß man allerdings nicht den älteren Geschwistern bei jedem Infekt Blut abnehmen kann."


Das heißt: Auch diese Geschwisterkinder stecken weiter an, man weiß es aber nicht

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Es ist ein schwieriges Thema. Für Sie und Ihre Kinder ein Spießrutenlauf. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben und wünsche allen viel Kraft und Zuversicht. Bitte nicht verzweifeln, denn unsere Kinder brauchen all unsere Kraft.

Ich grüße alle recht herzlich und werde nach Überarbeitung diesen Text auch auf meine Homepage setzen. Diese wird in den nächsten Wochen überarbeitet und neu gestaltet.